Batterieverordnung

Informationspflicht gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG)

Batterien enthalten viele wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können. Gebrauchte Batterien und Akkus gehören also nicht in die Mülltonne, sondern sollten der Wiederverwertung zugeführt werden. Aufgrund des Batteriegesetzes (BattG) sind Sie als Endverbraucher sogar zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht erlaubt.

Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd = Cadmium; Hg = Quecksilber; Pb = Blei) des für die Einstufung ausschlaggebenden Schwermetalls gekennzeichnet. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.

Gebrauchte Batterien und Akkus können bei uns im Laden, bei anderen Verkaufsstellen für Batterien oder bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) unentgeltlich zurückgegeben werden.